Ultraleicht Ausbildung

verfasst am 29. Februar 2008

Im Internet kursieren viele verschiedene Angebote zum Thema Ultraleicht Pilot werden, jedoch sind viele Websites nicht auf dem aktuellen Stand. Einige Flugschulen machen vermeindlich günstige Pauschalangebote für die Pilotenausbildung, welche aber mit bösen finanziellen Überraschungen enden können. Ich möchte auf Ultraleicht-Pilot.de ganz transparent die Kosten, Voraussetzungen und Sonstige Themen in Bezug auf die Ultraleichtausbildung für aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge festhalten, wobei ich an dieser Stelle gerne auf die UL Flugschule Oerlinghausen hinweisen möchte. Hierbei handelt es sich um unsere eigene Flugschule.

Hier findest Du eine Liste aller Ultraleicht Flugschulen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Mindestalter: 17 Jahre (min. 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Kursteilnahme für Lebensrettende Sofortmaßnahmen oderFührerscheinkopie bei Ausstellung nach 1969
  • Kopie des Personalausweises

Was darf ich als Ultraleicht Pilot?
Die SPL (Sportpilotenlizenz) berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, welche ein maximales Startgewicht (MTOW) von 472,5kg (Tragschrauber 560 kg) haben dürfen. In Verbindung mit dem Funksprechzeugnis BZF I (erlaubt Funken auf englisch) sind sogar europaweite Flüge möglich. Mit dem deutschen Funksprechzeugnis BZF II (erlaubt Funken auf deutsch) darf man sich in nahezu jedem Luftraum der Bundesrepublik Deutschland unterhalb von etwa 10.000 ft (ca. 3.000 m) bewegen. Da eine Art abgespecktes Funkzeugnis in der Ultraleichtausbildung integriert ist, sind o.g. Funkzeugnisse zwar keine Pflicht, aber durchaus empfehlenswert. Die BZF Prüfung ist wahrlich kein Hexenwerk und der BZF Fragenkatalog steht online und kostenlos zur Verfügung.

Unterschieden wird bei Ultraleichtflugzeugen zwischen Motorschirmen, Tragschraubern (Gyrocopter), gewichtskraftgesteuerten ULs (Drachen, Trikes), aerodynamisch gesteurten ULs und mittlerweile auch Ultraleicht Helikoptern. Ich fliege und schule z.B. auf der FK9 ELA, der FK9 Mark IV, dem Breezer, seltener auch auf der C42, wobei Euch letztere sicher in der eigenen Schulung begegnen wird. Hierbei handelt es sich um das in Deutschland am weitesten verbreitete Ultraleichtflugzeug.
Aufgrund des maximalen Startgewicht von 472,5kg MTOW sind Ultraleichtflugzeuge für maximal 2 Personen zugelassen. Um einen Passagier mitnehmen zu dürfen, wird zusätzlich zur erworbenen Pilotenlizenz eine sogenannte Passagierflugberechtigung (s.u.) benötigt.

Inhalte der Ultraleicht Pilotenausbildung (3-Achs):
Die Ausbildung gliedert sich in einen theorietischen und einen praktischen Teil.

Im theoretischen Teil werden dem angehenden UL Piloten die Themen Luftrecht, Technik, Navigation, Meteorologie, Flugfunk (deshalb BZF II nicht zwingend erforderlich), Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen gelehrt. Des Weiteren muss ein pyrotechnischer Lehrgang erfolgreich abgeschlossen werden, da die Ultraleicht Flugzeuge mit einem Gesamtrettungssystem ausgestattet sind, welches im Notfall mit Hilfe einer Rakete einen Fallschirm aus dem Flugzeug in die Luft zieht. Die Theorie basiert meiner Meinung nach in etwa auf Realschulniveau. Technisches und physikalisches Grundverständnis mitzubringen ist sicherlich von Vorteil, jedoch keine Pflicht. Das Gute ist, dass ihr den UL Fragenkatalog ebenfalls schon vorab bekommt und damit lernen könnt.

Mit der Praxis geht es in der Regel sofort, zeitgleich oder sogar schon früher als mit der Theorieausbildung los. Schnupperkurse können z.B. auf eine Ausbildung angerechnet werden. In der Ausbildung selbst gilt es mindestens 30 Flugstunden, davon 5 Stunden im Alleinflug, zu absolvieren. In diesen Stunden müssen mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 Starts und Landungen Solo auf zwei verschiedenen Flugplätzen, mit Ausnahme des Flugplatzes auf dem ausgebildet wird, durchgeführt werden. Am Ende der Ausbildung werdet Ihr jedoch deutlich über 100 Landungen gemacht haben. Darüber hinaus ist die selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen von mehr als 50km Flugstrecke im Alleinflug durchzuführen. Weiter müsst Ihr mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer üben.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice Fragen (4 Antwortmöglichkeiten pro Frage). In jedem Fach werden 40 Fragen gestellt, welche man innerhalb von 3:30h zu beantworten bzw. zu lösen hat. Darüber hinaus gibt es eine Navigationsaufgabe, in welcher Ihr den praktischen Umgang mit dem Navigationsbesteck und den Karten nachweisen müsst. Für das direkte bestehen der theoretischen Prüfung muss in jedem Fach mindestens 85% richtig angekreuzt werden, ansonsten geht es in eine mündliche Nachprüfung in welcher der Prüfer die Fragen etwas anders formuliert. Solltet Ihr bereits eines der o.g. Flugfunkzeugnisse (BZF I/II) haben, so entfällt das Fach Flugfunk in der Prüfung. Das Fach Pyrotechnik wird meistens bereits vorab von dem Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft.

Die praktische Prüfung besteht zum einen aus einem kleinen Teil Theorie und aus der fliegerischen Praxis selbst. Der theoretische Teil beruht lediglich auf die Flugplanung und -besprechung des in der Prüfung zu absolvierenden 50km Streckenflug. Alle Teile des Streckenflug müssen hierbei sicher beherrscht werden. Des Weiteren müssen 3 Ziellandungen wahlweise mit abgestelltem oder sich im Leerlauf befindenden Motor durchgeführt werden. Vorteilhaft ist es die Ziellandungen vor dem Streckenflug zu machen, damit man sich den Streckenflug im Falle des Nichterfüllens der Ziellandekriterien sparen kann. Aber keine Sorge: Wenn Euch der Fluglehrer zur Prüfung schickt, werdet Ihr die Ziellandungen im Schlaf beherrschen. Die praktische Prüfung muss übrigens innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.

Passagierflugberechtigung:
Um einen Passagier mitnehmen zu dürfen, benötigt der Inhaber einer SPL Lizenz (Ihr seid also schon Pilot) eine sogenannte Passagierflugberechtigung. Diese Passagierberechtigung kann man nach dem Erhalt der SPL durch weitere Zusatzleistungen erlangen. Es gibt zwei Möglichkeiten an diese Berechtigung zu kommen:

Möglichkeit 1:

  • Nachweis von 60 Flugstunden
  • davon mindesten 5 Überlandflüge
  • Lehrer nicht erforderlich
  • Nachteil: relativ teuer
  • Vorteil: viel Flugerfahrung

Möglichkeit 2:

  • Mindestens 5 Überlandflüge
  • davon 2 Flüge mit Fluglehrer und einer Strecke von mindestens 200km und mindestens einer Zwischenlandung
  • Nachteil: wenig Flugerfahrung
  • Vorteil: relativ günstig

Scheinerhaltung:
Auch hier gibt es wieder zwei verschiedene Möglichkeiten den SPL zu erhalten. Von den Kosten her ist die eine Variante vorteilhaft, macht jedoch aufgrund von zu wenig Flugerfahrung nahezu keinen Sinn:

Möglichkeit 1 (die günstige, aber eher sinnlose Version):

  • Prüfungsflug zum Nachweis der fliegerischen Fähigkeiten
  • Kosten ca. 250 – 300 Euro/2 Jahre
  • Nachteil: wenig Flugerfahrung
  • Vorteil: geringe Kosten

Möglichkeit 2 (die teurere, aber normale Version):

  • Nachweis von 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten
  • Eine Übungsstunde mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten
  • Kosten ca. 960 Euro/2 Jahre, also ca. 40 Euro pro Monat
  • Nachteil: höhere Kosten
  • Vorteil: Flugerfahrung und ständiges „Training“

Hinzu kommen die ärztlichen Untersuchungen, welche je nach Alter alle fünf, zwei oder sogar jedes Jahr anstehen. Die Lizenz ist nämlich nur gültig, wenn die Flugtauglichkeit der Klasse 2 nachgewiesen werden kann. Diese Regelung gilt übrigens nicht für das Pilotieren von Motorschirmen und leichten Luftsportgeräten mit weniger 120kg Leergewicht. Den alle 24 Monate nötigen Übungsflug bieten wir von ulFlugschule übrigens auch an.

Kosten:
Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann zum einen in einen Verein eintreten und zum anderen die Ausbildung an einer kommerziellen Flugschule durchführen. Beides hat Vor- wie auch Nachteile:

Im Verein zahlt man einen Mitgliedsbeitrag (meist jährlich) und muss im Winter oft eine gewisse Zahl an Arbeitsstunden verrichten (Werkstattarbeit, Flugzeuge waschen, warten, etc.). Dafür sind die Charterstunden eines Flugzeugs oft aber erheblich günstiger als die der kommerziellen Flugschule. Möchte man eine Stunde fliegen (als SPL-Inhaber), so wird man sicherlich 3-4 Stunden einplanen müssen, um im Verein aktiv mitzuwirken und das Vereinsklima sowie den Flugbetrieb (anderen Piloten Helfen) aufrecht zu erhalten. Dafür arbeiten in einem Verein die Fluglehrer ehrenamtlich und müssen somit nicht bezahlt werden. Die Ausbildung kann sich aber über die gesamte Saison hinziehen, sprich in der Regel 1 Jahr oder sogar noch länger dauern. Oft findet die Theorie z.B. ausschließlich in den Wintermonaten statt. Das kann zu erheblichen Verzögerungen führen. Ich habe keine eigenen Erfahrungswerte, denke aber, dass die Kosten im Verein zwischen 3.000 und 4.000 Euro anzusiedeln sind. Hinzu kommen natürlich, wie oben bereits angerissen, die Mitgliedsbeiträge, Nebenkosten wie Fliegerarzt und so weiter und so fort…

An einer Flugschule (wie in meinem Fall) ist es so, dass der Fluglehrer selbstverständlich bezahlt werden muss. Meistens sind diese Leute hauptberuflich in der Fliegerei tätig, also in der Flugschule unterwegs und müssen von den Einnahmen durch die Flugschüler leben. Dafür gibt es Dinge wie Werkstattarbeit, Wartungsarbeiten oder Flugzeugwäsche im Gegensatz zum Verein nicht. Auch zeitlich gesehen ist die Ausbildung an einer kommerziellen Schule wesentlich flexibler und kürzer. Im Verein fliegt man, sofern der Fluglehrer Zeit hat, in der kommerziellen Flugschule hingegen fliegt man meistens, wenn man selber Zeit hat. Prinzipiell geht man zum Flugplatz, startet, fliegt, landet, macht den Flieger aus, schiebt ihn in den Hangar, zahlt seine Gebühr und geht wieder (als SPL-Inhaber). Aufwand vielleicht 1,5 Stunden bei einer Stunde Flugzeit. Die Ausbildung selber geht relativ schnell und kann innerhalb von durchschnittlich 3 – 6 Monaten komplett absolviert werden. Bei einer Flugschule sollte man jedoch Kosten in Höhe von 5.000 bis 6.000 Euro einplanen. Diese Mehrinvestition kann sich meiner Meinung nach aber schnell lohnen!

Wenn Ihr noch Fragen habt, könnt Ihr auch mal im Ultraleicht Forum vorbeischauen…