Nach langer Zeit melde ich mich mal wieder. Es ist leider wenig interessantes passiert. Ein paar Flugstunden waren zwischendurch zwar angesagt, diese waren jedoch nicht sonderlich erwähnenswert. Ich stehe momentan mit dem Luftsportgerätebüro des DAeC in engem Kontakt. Dieser veranstaltet im April diesen Jahres einen Fluglehrerlehrgang direkt vor meiner Haustür in Oerlinghausen. Ich habe mich selbstverständlich dazu entschlossen in jedem Fall an diesem Lehrgang teilzunehmen und die Chance wahrzunehmen. Nach kurzer Rücksprache mit dem DAeC fiel mir auf, dass mir zur Teilnahme am Lehrgang noch das BZF fehlt. Das könnte eng werden, denn entsprechende Kurse sind rar…
Wenn man das Ganze jedoch auf eigene Faust in die Hand nimmt, kann das auch noch ganz gut passen. Die Bundesnetzagentur schreibt auf deren Internetseiten einen straffen Plan vor. Die Anmeldung zur BZF Prüfung muss mindestens zwei Wochen vor (!) dem geplanten Prüfungstermin auf dem Tisch liegen. Was aber, wenn der favorisierte Prüfungstermin nicht erst in zwei Wochen oder später stattfindet, sondern bereits innerhalb dieser zweiwöchigen Frist liegt? Das wird wohl nur die Bundesnetzagentur selbst wissen.
Also habe ich die BNA per eMail kontaktiert und mir wurden prompt einige Prüfungstermine vorgeschlagen. Darunter auch der o.g., sehr kurzfristige Termin. Die nette Dame der BNA machte es mir sogar möglich noch am gewünschten Termin teilnehmen zu dürfen und teilte mir die zu erfüllenden Auflagen mit. Das wäre einmal sehr schnelles Handeln und zum anderen eine schriftliche Prüfungsanmeldung mit der Kopie meines Personalausweises inkl. Beleg der Überweisung der Prüfungsgebühr von 86 Euro. Das alles werde ich heute in die Wege leiten und per Post nach Köln schicken. An dieser Stelle darf man ruhig mal sagen, dass die BNA sehr freundlich, kompetent und zuvorkommend reagiert hat.
Die Zeit zum Lernen ist nun recht knapp. Aber ich habe ja bereits damals das Fach Flugfunk in deutlich abgespeckter Form gehabt und verfüge mittlerweile über fast zwei Jahre Flugerfahrung, in welcher man natürlich viel Funkverkehr mitgehört und auch aktiv an diesem teilgenommen hat. Trotzdem muss ich noch üben. Auch an dieser Stelle haben sich verschiedene Ansprechpartner des DAeC bewährt und mir tolle Vorschläge zum Lernen und zur Übung unterbreitet. Andere Leute haben entweder keine Zeit, sind im Urlaub oder was weiß ich. Wie immer. Wenn man wen braucht, ist keiner da. Wenn jedoch diejenigen selbst etwas brauchen, stehen sie stets auf der Matte und verlangen eine schnelle Reaktion. Naja, schnell hatte ich den Entschluss gefasst das alles etwas anders zu machen. Wie erzähle ich nach der Prüfung :)
Beim BZF II geht es im ersten Teil darum 100 Multiple Choice Fragen aus einem Fragenpool von rund 260 Stück mit einem Gesamtergebnis von mindestens 75% richtig zu beantworten. Das sollte hinhauen, denn ich habe mich in den letzten zwei Jahren nicht wirklich auf den Lorbeeren ausgeruht, sondern versucht mich immer irgendwie weiterzubilden (Bücher, Fachliteratur, Magazine, Internet, etc…). Als Fragenkatalog nutze ich übrigens die Software von 4Captains. Danke an dieser Stelle. Auch durch das Ultraleicht Forum ulForum.de kommen tolle und vor allem viele Kontakte zustande. Man mag es kaum glauben, aber auch dort hat man die Möglichkeit sein Wissen und seine Erfahrungen zu erweitern.
Naja, weiter im Text. Im zweiten Teil der BZF II Prüfung muss man einen Ab- und einen Anflug in kleinen Gruppen mit dem Prüfer simulieren, wobei der Prüfer einmal der Lotse der Rollkontrolle und einmal der Lotse im Turm ist. Da ich ohne BZF selten in Kontrollzonen geflogen bin (nur mit Flugpartner, der bereits BZF Inhaber ist), ist das natürlich Neuland für mich. In Kontrollzonen spielen Freigaben und Anweisungen eine große Rolle. Auch Sonder-VFR innerhalb einer CTR (Kontrollzone) muss bei entsprechender Unterschreitung diverser Sichtminima eventuell angefordert und in jedem Fall bestätigt werden. Diese Freigaben gilt es dann wortwörtlich zu wiederholen, wobei sich in dieser Freigabe sehr viele einzelne Anweisungen befinden können. Das kann sich zum Beispiel so anhören (man ist an dieser Stelle übrigens noch in der Parkposition):
D-XX verlassen Sie die Kontrollzone Sonder-VFR, nach dem Abheben drehen Sie links Steuerkurs 360, bei Durchfliegen von Flughöhe 900 Fuss drehen Sie links nach HAE, überfliegen Sie HAE in Flughöhe 1200 Fuss oder tiefer, nach Überfliegen HAE drehen Sie links und fliegen Sie über W2 und W1, nicht über Flughöhe 1700 Fuss.
Das Problem ist nicht die Meldung an sich zu verstehen. Was man machen muss ist klar. Das „Blöde“ an der Sache ist, dass man die gesamte Freigabe natürlich wiederholen muss. Und dabei sollte einem, wenn möglich, kein Fehler unterlaufen, wobei man natürlich die Chance hat das ganze zu korrigieren, indem man sich der Sprechgruppe „Berichtigung“ bedient. Darauf muss man in der Situation aber erstmal kommen. Ihr wisst ja selbst. Prüfungssituationen sind a) ganz anders und b) als man denkt.
Die Schwierigkeit an diesen virtuellen bzw. simulierten Flügen ist darüber hinaus die, sich stets im Klaren darüber zu sein, wo man sich gerade mit seinem fiktiven Flugzeug im simulierten Flug befindet. Man sitzt ja eigentlich nur an einem Tisch. Sollte ein Teil der Sonder-VFR Anweisung z.B. „D-XX bla bla bla … fliegen Sie nach dem Abheben eine 90° Linkskurve … bla bla bla“, dann sollte man nach der Startfreigabe z.B. „D-XX Start frei, Piste 18“ genau wissen wo man ist. Es könnte nämlich sein, dass der Lotse z.B. eine Minute nach dem Abheben nach dem aktuellen Steuerkurs fragt. Diesen müsste man dann natürlich nicht mit 180° sondern vielmehr mit 90° zurückgeben, da man ja schließlich nach dem Abheben auf der Piste 18 eine 90° Linkskurve „geflogen“ ist.
Im Großen und Ganzen denke und hoffe ich, dass ich das hinbekommen werde. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es auch noch Ausweichtermine :) Ich werde mich in einigen Tagen entsprechend dazu melden :)